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Effizienz-Check von Gasheizungen ist in Kraft
Obligatorischer Effizienz-Check von Gasheizungen ist in Kraft
Alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden mit Gasheizungen müssen in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck durchführen.
In diesem Rahmen ist nach §2 EnSimiMaV zu prüfen,
ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder
inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.
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Änderungen an der BEG: Neuerungen ab 01.01.2024
Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit dem 1. Januar 2024 wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist.
Zeitgleich startet die neue Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt seit dem 1. Januar 2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss. Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert. Neu erhältlich ist auch ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.
Der Heizungstausch kann schon jetzt beauftragt und der Förderantrag – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. So profitieren Sie bereits jetzt von den neuen Fördersätzen, die seit Inkrafttreten der neuen BEG-Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023 gelten. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Diese Übergangsregelung ist befristet und gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Im Anschluss an den Zeitraum der Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen.
Die Förderung unterstützt die Bürgerinnen und Bürgern dabei, ihr Zuhause zukunftsfest zu machen und künftig - auch durch die Ausweitung des CO₂-Emissionshandels auf den Gebäudesektor - deutlich steigende Kosten für fossile Brennstoffe zu vermeiden.